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den sei. Hierauf nahm er im Festsaal das Frühstück ein, das ihm von der Stadt gereicht wurde. Während der Tafel brachte der Oberbürgermeister das Kaiserhoch ans und gab in seiner Rede dem Gefühl des Dankes Ausdruck für die Auszeichnung, die der Stadt durch den Befnch des Kaisers widerfahren.
Als Nachfeier fanden am Nachmittage Schulfeierlichkeiten statt.
c) Kaiser Wilhelm Ii. in Erfurt.
Am Sonntag, den 13. September 1891, abends 9% Uhr traf der Kaiser mit seiner Gemahlin in Ersnrt ein, um der Parade bei Gamstedt beizuwohnen. Glockengeläute verkündete seine Ankunft, und ein tausendstimmiger Jubel brach bei seiner Abfahrt vom Bahnhof los. Er rollte donnernd über den Platz und pflanzte sich durch die dichtgedrängten Menschenmauern der Bahnhofstraße fort bis Hin zum Anger, wo die städtischen Behörden Aufstellung genommen hatten. Geleitet von den Seydlitzkürafsieren, fuhr das Herrscherpaar durch die Bahnhosstraße und über den Anger nach dem Regierungsgebäude.
Am andern Morgen hatten die Schulkinder Erfurts in den Straßen, welche der kaiserliche Wagenzug auf der Fahrt nach dem Paradefelde berühren mußte, Aufstellung genommen, um dem Kaiser ihre Huldigung darzubringen. Punkt 9 Uhr morgens verließ das Kaiserpaar die Regierung und fuhr durch die Regierungsstraße, Wilhelmstraße, den Dalbergsweg, die Friedrich- und Gothaerstraße an der Cyriaksstraße vorüber nach Gamstedt, wo die Soldaten der Provinz Sachsen ihren Kriegsherrn erwarteten. Auf dem Wege dahin jubelten ihm auch die Kriegervereine zu, welche auf der Höhe der Cyriaksburg in Reih und Glied standen. Nach Schluß der Parade um 1 Uhr trafen der Kaiser und die Kaiserin wieder im Regierungsgebäude ein. Gegen 6 Uhr begaben sie sich in das Rathaus, wo im großen Fesifaale ein Abendessen angerichtet worden war, welches bis 8 Uhr dauerte.
Mittlerweile hatte die Erleuchtung der Stadt ihren Ansang genommen. Die Straßen schienen in ein Lichtermeer getaucht. Unter ihnen ragte der Anger ganz besonders hervor. Vom lichtumflossenen, elektrisch beleuchteten Standbild der „Ersordia" in dsc Nähe des Postgebäudes zogen sich Fahnenmaste, welche an ihrem unteren Drittel je einen Kranz kleiner Glaslampen trugen, den Straßendamm entlang bis zum ebenfalls elektrisch erhellten, sprudelnden Brunnen am entgegengesetzten Straßenende. Auch der Fischmarkt stand nicht zurück mit seinem im Glanze von Tausenden von Gasfiämmchen und Gassternen erstrahlenden Rathause. Das Kaiserpaar und sein Gefolge war überrascht von der Großartigkeit des Gebotenen, wie es ihnen auf der Rundfahrt durch Regierungsftraße, Klostergang, Neuwerkstraße, Anger, Johannesstraße, Augustiner-, Allerheiligen- und Marktstraße entgegentrat.
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V. Politische Geographie.
Ländern bestehen, und in der Hand des gemeinschaftlichen Kaisers zu
einem großen Staatskörper vereinigt sind.
3. Bevölkerung, Wohnplahe.
Die Volkszahl der Monarchie wird, wie gesagt, zu 30 Mill.
angenommen (2469 auf die Q. M.), welche in 777 Städten, 2224
Msi., 69,105 Df. und Weilern, oder einzelnen Hausern, zusammen
in 4,181,351 H. wohnen. (Auf 15ch Q. M. kommt eine Stadt,
auf 5z Q. M. 1 Fl. und auf 1 Q. M. 5f Dfr.) Von den E.
sind 5z Mill. Deutsche, 13 Mill. Slawen von verschiedenen Stam-
men, 2,750,000 eigentliche Ungarn, 480,000 Juden, 1 Mill. Wla-
chen (oder wie sie sich selbst nennen, Romani srömlinge^j), 4 Mill.
Italiener, 65,000 Griechen, Armenier und Zigeuner.
4. Staatsform, Orden.
Die Monarchie ist in männlicher, und seit der pragmatischen
Sanction auch in weiblicher Linie erblich. Der Regent besteigt den
Kaiserthron Kraft seines Erbrechts, nach dem Rechte der Erstgeburt.
Im Falle des Aussterbens der ganzen herrschenden Dynastie wählen
sich die Stande von Ungarn und Böhmen einen neuen Regenten; über
die Erbschaft der deutschen, wie der übrigen Erbstaaten, verfügt aber
der letzte Stammerbe nach Willkühr. Der jetzige Kaiser aus dem Habs-
burgischen Hause heißt Franz I. seit 1806, als sonstiger deutscher
Kaiser seit 1792 Franz Ii. — Eine allgemeine Staatsform findet
nicht Statt; verschieden ist die Verfassung in den verschiedenen Be-
standtheilen des Reichs, und dasselbe gilt von den Staatsgrundge-
setzen. Landstande gibt es zwar überall, seit 1817 auch in Galizien
und in der Lombardei, aber mit ganz verschiedenen Rechten; Tirol,
wo der Bauer Landftand ist, hat die freieste Verfassung. In Ungarn
kann nur der Adel Grundeigenthum besitzen, und Landstand seyn. Die
Prinzen des kaiserl. Hauses führen den Titel: Erzherzog von Oester-
reich. Der jetzige Kronprinz heißt Ferdinand, geb. 19. April
1793. Die höchste Leitung aller Geschäfte hat unter des Kaisers
Vorsitz die geheime S ta a t s c on feren z. Der aus Ministern und
Rathen bestehende Staatsrath ist keine Verwaltungs-, sondern eine
Controllirungsbehörde. Die Verwaltungsstellen bestehen aus zwei Haupt-
klassen. 3) Aus solchen, deren Verwaltung sich über den ganzen
Staat erstreckt, als Haus-, Hof- und Staatskanzlei, Hofkriegsralh k.,
und b) aus solchen, die nur für einzelne Abtheilungen des Staats bestehen,
als für die Deutschen, Polnischen, Italienischen Provinzen u. s. f.
Die herrschende Religion, zu der sich auch der Kaiser mit seinem gan-
zen Hause bekennt, ist die katholische. Auf dem Deutschen Bundes-
tage hat der Kaiser den Vorsitz, und in der engeren Versammlung eine,
in der weiteren 4 Stimmen.
Der Staat hat 7 Orden:
Den Orden des goldnen Vließes, den Sternkreuzorden (für Da-
men), den Maria-Theresiaorden (für militärische Verdienste), den Eli-
sabeth-Theresiaorden (für militärische Verdienste), den Ungarischen Ste-
phansorden (für Civilverdienste, zu Ehren des ersten Königs von Ungarn,
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Extrahierte Personennamen: Franz_I. Franz_Ii Franz Ferdinand
Extrahierte Ortsnamen: M. M. Ungarn Ungarn Staatsgrundge- Galizien Lombardei Ungarn Oester- Ungarn